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Corona-Regeln für Bordelle, Laufhäuser und Clubs in Hessen

Für Besucher von Prostitutionsstätten (Bordelle, Laufhäuser, Clubs) und deren Betreiber und Betreiberinnen entfallen verbindliche Corona-Vorschriften: es gibt keine Maskenpflicht und keine  Testpflicht mehr, der Nachweis eines Impfschutzes sowie Zugangsbeschränkungen gemäß 3G, 2G oder 2G+ für Prostituierte und Kunden entfallen.

Stattdessen gibt es auch für Prostitutionsstätten allgemeine Verhaltensempfehlungen zum Infektionsschutz. Die hessische Landesregierung empfiehlt weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfungen sowie die Vermeidung von Kontakten zu anderen Menschen, wenn typische Symptome einer Corona-Infektion vorliegen.

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