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Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Die Anmeldung/Beratung beim Ordnungsamt in Kassel findet nicht statt. Es können keine Termine (§3 ProstSchG) beim Ordnungsamt vereinbart werden!!! Ansonsten gilt:Die gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG findet im Gesundheitsamt Region Kassel, Wilhelmshöher Allee 19-21 statt. Sie kostet 32 Euro, die Bescheinigung zusätzlich 12 Euro. Termine müssen vorher telefonisch vereinbart werden: Tel. 0561-787-1973.Die Anmeldung und Beratung nach §7 ProstSchG findet beim Ordnungsamt der Stadt Kassel statt, Kurt-Schumacher-Straße 29, Zimmer 319. Die Erstanmeldung kostet 32 Euro, eine Anmeldebescheinigung 15 € und eine Aliasbescheinigung gibt es auf Wunsch für ebenfalls 15€. Nähere Informationen bei der telefonischen Terminvereinbarung: Tel. 0561-787-3185. Die Bescheinigung des Ordnungsamtes (der Ausweis) kostet 25€.
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Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
ACHTUNG: die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt findet wieder statt. Es können wieder Termine vereinbart werden, zu denen wir bei Bedarf begleiten.Die Anmeldung/Beratung beim Ordnungsamt der Stadt Kassel ist grundsätzlich wieder möglich. Terminvereinbarungen unterliegen jedoch nach wie vor Verzögerungen und es kommt zu längeren Wartezeiten auf einen TerminWir informieren Sie auf unserer Website über Änderungen.
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Corona-Regeln für Bordelle, Laufhäuser und Clubs in Hessen
Für Besucher von Prostitutionsstätten (Bordelle, Laufhäuser, Clubs) und deren Betreiber und Betreiberinnen entfallen verbindliche Corona-Vorschriften: es gibt keine Maskenpflicht und keine Testpflicht mehr, der Nachweis eines Impfschutzes sowie Zugangsbeschränkungen gemäß 3G, 2G oder 2G+ für Prostituierte und Kunden entfallen. Stattdessen gibt es auch für Prostitutionsstätten allgemeine Verhaltensempfehlungen zum Infektionsschutz. Die hessische Landesregierung empfiehlt weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfungen sowie die Vermeidung von Kontakten zu anderen Menschen, wenn typische Symptome einer Corona-Infektion vorliegen.